Wasseruhr, Wasserzähler, Wärmezähler, Heizkostenverteiler, Heizkostenabrechnung


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Installation

Dienstleistung

Entsprechend der Eichordnung (Eichgesetz) müssen Kaltwasserzähler alle 6 Jahre und Wärme- und Warmwasserzähler alle 5 Jahre ausgetauscht werden.

Leistungsbeschreibung:

  • kostenlose Objektbegehung
  • detailiertes Angebot über den Aus- bzw. Einbau der Messgeräte
  • zeitnahe Montage
  • Datenaufstellung der Messgeräte (Ausbaustände und Gerätenummern)


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